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Mammographie-Screening: Anspruch, Ablauf und Befund

Wie das organisierte Früherkennungsprogramm in Deutschland abläuft und worin es sich von einer diagnostischen Mammographie unterscheidet.

Kurzantwort: Das deutsche Mammographie-Screening lädt Frauen von 50 bis 75 Jahren alle zwei Jahre ein. Es richtet sich an symptomfreie Frauen, ist freiwillig und wird in zertifizierten Screening-Einheiten durchgeführt.

Wer hat Anspruch?

Nach Angaben des Mammographie-Screening-Programms erhalten Frauen zwischen 50 und 75 Jahren alle zwei Jahre eine Einladung. Gesetzlich und privat Versicherte haben grundsätzlich Anspruch auf die Untersuchung. Privat Versicherte sollten die Kostenübernahme vorab mit ihrer Versicherung klären.

So läuft das Programm ab

  1. Einladung: Die zuständige Zentrale Stelle sendet Termin und Informationen.
  2. Entscheidung: Die Teilnahme ist freiwillig. Die Unterlagen erläutern Nutzen und mögliche Nachteile.
  3. Untersuchung: Speziell geschulte Fachkräfte fertigen die Aufnahmen in einer zertifizierten Einheit an.
  4. Doppelbefundung: Mindestens zwei spezialisierte Ärztinnen oder Ärzte beurteilen die Bilder unabhängig voneinander.
  5. Ergebnis: Das Programm nennt als Ziel, das Ergebnis in der Regel innerhalb von sieben Werktagen schriftlich mitzuteilen.

Screening oder diagnostische Mammographie?

Das Screening ist eine organisierte Früherkennung für Frauen ohne Beschwerden. Wenn Sie einen Knoten, eine Einziehung, ungewöhnliche Sekretion oder eine andere Veränderung bemerken, warten Sie nicht auf die nächste Screening-Einladung. Wenden Sie sich an eine Ärztin oder einen Arzt. Dann geht es um diagnostische Abklärung, nicht um Routine-Screening.

Was sollten Sie zum Termin wissen?

Tragen Sie am Untersuchungstag möglichst kein Puder, Deo oder Creme im Brust- und Achselbereich, wenn die Einladung dies empfiehlt. Bringen Sie die Einladung und frühere relevante Mammographie-Unterlagen mit, sofern die Stelle sie anfordert. Fragen zu Implantaten, Beschwerden oder vorangegangenen Operationen werden vor Ort geklärt.

Wie geht es bei einem auffälligen Ergebnis weiter?

Ein auffälliger Screening-Befund ist noch keine Krebsdiagnose. Die Screening-Einheit organisiert weitere Untersuchungen, wenn eine Abklärung nötig ist. Die schriftliche Mitteilung erklärt den nächsten Schritt.

Quellen

Passend dazu

Weitere Orientierung vor dem Termin

Kurz beantwortet

Fragen zu diesem Thema

Antworten basieren auf den sichtbaren Verzeichnisangaben. Medizinische Details klären Sie bitte mit der behandelnden Praxis.

01Wer wird zum Mammographie-Screening eingeladen?

Frauen im Alter von 50 bis 75 Jahren werden in Deutschland grundsätzlich alle zwei Jahre zum organisierten Mammographie-Screening eingeladen. Die Teilnahme ist freiwillig.

02Brauche ich für das Screening eine Überweisung?

Für die Teilnahme am organisierten Mammographie-Screening ist keine normale Überweisung zur radiologischen Diagnostik nötig. Maßgeblich sind Einladung und Termin der zuständigen Zentralen Stelle.

03Ist Screening dasselbe wie diagnostische Mammographie?

Nein. Screening richtet sich an symptomfreie anspruchsberechtigte Frauen. Bei Beschwerden oder einem konkreten Verdacht ist eine ärztlich veranlasste diagnostische Abklärung der richtige Weg.