Wer hat Anspruch?
Nach Angaben des Mammographie-Screening-Programms erhalten Frauen zwischen 50 und 75 Jahren alle zwei Jahre eine Einladung. Gesetzlich und privat Versicherte haben grundsätzlich Anspruch auf die Untersuchung. Privat Versicherte sollten die Kostenübernahme vorab mit ihrer Versicherung klären.
So läuft das Programm ab
- Einladung: Die zuständige Zentrale Stelle sendet Termin und Informationen.
- Entscheidung: Die Teilnahme ist freiwillig. Die Unterlagen erläutern Nutzen und mögliche Nachteile.
- Untersuchung: Speziell geschulte Fachkräfte fertigen die Aufnahmen in einer zertifizierten Einheit an.
- Doppelbefundung: Mindestens zwei spezialisierte Ärztinnen oder Ärzte beurteilen die Bilder unabhängig voneinander.
- Ergebnis: Das Programm nennt als Ziel, das Ergebnis in der Regel innerhalb von sieben Werktagen schriftlich mitzuteilen.
Screening oder diagnostische Mammographie?
Das Screening ist eine organisierte Früherkennung für Frauen ohne Beschwerden. Wenn Sie einen Knoten, eine Einziehung, ungewöhnliche Sekretion oder eine andere Veränderung bemerken, warten Sie nicht auf die nächste Screening-Einladung. Wenden Sie sich an eine Ärztin oder einen Arzt. Dann geht es um diagnostische Abklärung, nicht um Routine-Screening.
Was sollten Sie zum Termin wissen?
Tragen Sie am Untersuchungstag möglichst kein Puder, Deo oder Creme im Brust- und Achselbereich, wenn die Einladung dies empfiehlt. Bringen Sie die Einladung und frühere relevante Mammographie-Unterlagen mit, sofern die Stelle sie anfordert. Fragen zu Implantaten, Beschwerden oder vorangegangenen Operationen werden vor Ort geklärt.
Wie geht es bei einem auffälligen Ergebnis weiter?
Ein auffälliger Screening-Befund ist noch keine Krebsdiagnose. Die Screening-Einheit organisiert weitere Untersuchungen, wenn eine Abklärung nötig ist. Die schriftliche Mitteilung erklärt den nächsten Schritt.